Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien TummersInvest Service

Kosten für den Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien Mit Tummers Invest haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite.

Nach der Besichtigung Ihrer Immobilie informieren wir Sie über den realistischen Marktwert Ihres Hauses.
Wir fotografieren Ihr Zuhause und platzieren es in unseren Büros und auf verschiedenen Internetseiten. Unsere gut strukturierte Webseite wurde erfolgreich in alle wichtigen Suchmaschinen aufgenommen.
Ihr Zuhause erscheint auch auf diesen Seiten. Darüber hinaus schalten wir regelmäßig Anzeigen in ausländischen Zeitungen und Zeitschriften.

Durch die gute Zusammenarbeit mit anderen Maklern und Partnerbüros in verschiedenen Ländern können wir Ihr Objekt effizient vermarkten.

Wenn Ihr Haus durch unser Büro erfolgreich verkauft wird, kümmern wir uns um alles für Sie: Die notwendigen Papiere, die Vorbereitung der Verträge mit dem Anwalt/Notar, den Wechsel von Strom, Wasser und Gas, Telefon etc. und natürlich die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Preis für Sie.

Kosten für den Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien:

Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie in Spanien zu verkaufen, müssen Sie bedenken, dass der Verkäufer in diesem Prozess auch einige Kosten tragen muss.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Kosten im Namen des Verkäufers .
Tummers Invest erstellt für Sie gerne in einem persönlichen Gespräch eine komplette Kalkulation, damit Sie nach dem Verkauf Ihrer Immobilie keine bösen Überraschungen erleben.

Kapitalertragssteuer

Wenn Sie Ihr Haus mit Gewinn verkaufen, müssen Sie in Spanien Kapitalertragsteuer zahlen. Diese Steuer heißt offiziell Impuesto sobre Incremento the Patrimonio de la Venta de un bien Inmeuble. Bei dieser Steuer kommt es darauf an, ob Sie Einwohner oder Nichtansässiger sind. In einigen Fällen sind Sie von dieser Steuer befreit.

Wie wird die Kapitalertragsteuer berechnet?

Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Preis, zu dem Sie die Immobilie gekauft haben. Dieser Preis wird durch einige Inflationsanpassungen korrigiert. Diese Korrektur erfolgt durch offizielle Tabellen der spanischen Regierung. Vom verbleibenden Betrag können Sie verschiedene Ausgaben abziehen, wie z. B. etwaige Anwalts- und Agenturgebühren sowie die Kosten für den Umbau oder die Renovierung.

Kapitalertragssteuer für Einwohner.

21 % auf den Betrag zwischen 0 und 6.000 €
25 % auf den Betrag zwischen 6.000 € und 24.000 €
27 % auf den Betrag über 24.000 €

Die Steuer wird der Einkommensteuer zugerechnet. Sie müssen die Steuer für das Jahr zahlen, in dem die Immobilie verkauft wird.

Kapitalertragssteuer für Gebietsfremde.

Nichtansässige zahlen 21 % Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf.

Da der spanische Immobilienmarkt inzwischen zusammengebrochen ist, werden derzeit weniger Menschen mit dem Verkauf ihres Hauses einen Gewinn erzielen. Wenn Sie Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Kapitalertragssteuer haben, haben Sie nach der Übergabe des Hauses drei Monate Zeit, einen Antrag beim örtlichen Finanzamt (Delegación de Hacienda) einzureichen. Über das sogenannte 210-Formular können Sie die Rückerstattung beantragen.

Die spanische Steuer wird die Überzahlung im nächsten Steuerjahr zurückzahlen. Als Nichtansässiger sollten Sie einen spanischen Anwalt oder einen in Spanien ansässigen Steuervertreter benennen.

Befreiung von der Kapitalertragssteuer.

In folgenden Fällen müssen Sie keine Kapitalertragssteuer zahlen:

1. Wenn Sie den Verkaufserlös für den Kauf eines neuen Hauses in Spanien verwenden. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens drei Jahre ununterbrochen in Ihrer jetzigen Wohnung gelebt haben, dass Sie dort ansässig sind und dass Ihre neue Wohnung Ihr Hauptwohnsitz ist.

2. Wenn Sie Einwohner sind, älter als 65 Jahre sind und mindestens drei Jahre hintereinander in Ihrer jetzigen Wohnung gelebt haben.

Plus Valia

Die Plusvalia, wörtlich „Mehrwert“, ist eine kommunale Steuer, die auf den Verkauf eines Hauses erhoben wird. Sie wird auf der Grundlage des Katasterwerts der Immobilie (Valor Catastral) und der Anzahl der Jahre berechnet, die sich die Immobilie bereits in Ihrem Besitz befindet. In der Blütezeit des spanischen Wohnungsbaus lag der Valor Catastral tendenziell deutlich unter dem Marktwert des Hauses. Nach dem Platzen der spanischen Immobilienblase liegt der Valor Catastral oft über dem Marktwert.

Die Plusvalia ist eigentlich eine Steuer auf den Wert des Grundstücks, auf dem das Haus steht. Die Gemeinde gibt an, dass der Wert des Grundstücks gestiegen sei, da in der Gegend im Laufe der Jahre alle Arten von Infrastrukturverbesserungen vorgenommen wurden. Zum Beispiel die Instandhaltung bestehender Straßen oder der Bau neuer Straßen, Bau und Wartung der Kanalisation, Straßenbeleuchtung usw.

Der an Plusvalia zu zahlende Betrag hängt daher vom Valor Catastral und dem Zeitraum ab, in dem Sie das Wohneigentum hatten: Je länger der Zeitraum, desto höher der Steuerbetrag. Der Betrag kann sich wirklich summieren. Bitten Sie daher Ihren Makler oder Anwalt vorab, wie viel Sie an Plusvalia zahlen müssen. Hierzu können sie das Rathaus besuchen. Im Rathaus können sie genau berechnen, wie viel Plusvalia Sie zahlen müssen. Sie tun dies, indem sie den eingetragenen Wert im Grundbuch verwenden. Nachdem der Wohnungsmarkt zusammengebrochen ist, können Sie sich an die Gemeinde wenden, um einen möglichst niedrigen Wert zu ermitteln.

Beim Vertragsabschluss können Sie vereinbaren, wer die Plusvalia zahlt, der Käufer oder der Verkäufer. In der Vergangenheit, als der spanische Immobilienmarkt noch boomte, zahlte in der Regel der Käufer. Heutzutage sind die Rollen jedoch vertauscht und der Verkäufer zahlt die Plusvalia.

Die Plusvalia muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf der Immobilie bezahlt werden. Sie können im Rathaus bezahlen. Der Käufer kann auch verlangen, dass die Plusvalia vom Verkaufspreis abgezogen wird. Dadurch soll verhindert werden, dass der Verkäufer ohne Bezahlung abreist. In diesem Fall müsste der Käufer die Plusvalia zahlen. Für den Käufer ist es beruhigend zu wissen, dass er für die Plusvalia nicht bezahlt hat.

Kosten

Die Kosten für die Beantragung und Erlangung einer CEE hängen von der Größe der zu verkaufenden Immobilie ab und liegen normalerweise zwischen 150 und 300 Euro. Tummers Invest verfügt über gute Kontakte zu verschiedenen Architekten, die zur Ausstellung eines CEE berechtigt sind.

Zertifikat für Energieeffizienz

Das „certificado de eficienciaenergys“, auch CEE genannt, ist nichts weniger als ein Energieausweis, der angibt, ob ein Haus energieeffizient ist oder nicht. Das Bewusstseinszertifikat gibt an, ob eine Immobilie effizient ist oder nicht, was mit Buchstaben von A (maximale Effizienz) bis G (nicht effizient) gekennzeichnet ist. Diese Zertifikate sind für Häuser erforderlich, die vor 2007 gebaut wurden.

Überprüfen

Beim Audit wird geprüft, wie der Energieverbrauch im Haushalt reduziert wird oder wie er angepasst werden kann. Wenn Sie ein Zertifikat erhalten, ist dieses für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren gültig. Für die Erstellung einer CEE sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Kein Zertifikat, kein Verkauf/Vermietung

Wenn Sie ein Haus nach dem 1. Juni 2014 verkaufen oder vermieten möchten, muss der Eigentümer über eine Bescheinigung verfügen. Wird die Immobilie ohne diese Bescheinigung verkauft, kann dem Eigentümer ein Bußgeld von bis zu 6.000 Euro drohen. Abgesehen davon, dass diese Zertifikate beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Hauses vorgelegt werden müssen, müssen diese Zertifikate auch den zuständigen Behörden in der Provinz vorgelegt werden, in der sich die Immobilie befindet.

Kosten

Die Kosten für die Beantragung und Erlangung einer CEE hängen von der Größe der zu verkaufenden Immobilie ab und liegen normalerweise zwischen 150 und 300 Euro. Tummers Invest verfügt über gute Kontakte zu verschiedenen Architekten, die zur Ausstellung eines CEE berechtigt sind.

Cédula de Habitabilidad (Bewohnungsbescheinigung)

Die Erstbezugslizenz, auf Spanisch „licencia de primera ocupación“ oder in einigen Teilen Spaniens „cédula the habitabilidad“ genannt, ist eine Verwaltungslizenz, die von der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, ausgestellt wird und eine Erlaubnis für den Eigentümer darstellt das Haus rechtlich beauftragen.

Beim Kauf Ihres Hauses haben Sie wahrscheinlich diese Erklärung erhalten, mit dem Schwerpunkt wahrscheinlich, weil man in den Anfangsjahren nicht so genau hingesehen hat.

Die „cédula the habitabilidad“ am Verkaufsdatum darf nicht älter als 5 Jahre sein.
Wenn dieses Datum jedoch bereits überschritten ist oder Sie nicht im Besitz einer „cédula the habitabilidad“ sind, es sollte dennoch vom Verkäufer angefordert werden.
Um eine „cédula the habitabilidad“ anzufordern, sollte ein Fachmann, in diesem Fall ein kompetenter Architekt, befähigt werden.

Kosten

Die Kosten hängen von der Gemeinde ab, in der sich die Immobilie befindet, und von der Größe der zu verkaufenden Immobilie.
Tummers Invest verfügt über gute Kontakte zu verschiedenen Architekten, die für die Beantragung einer „Cédula the habitabilidad“ qualifiziert sind
Die Kosten für diesen Antrag liegen in der Regel zwischen 200 und 400 Euro

Provision für den Immobilienmakler

In Spanien ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie Ihre Immobilie gleichzeitig bei verschiedenen Maklern zum Verkauf anbieten. Wenn Sie mit den verschiedenen Agenturen entsprechende Vereinbarungen über den Verkauf treffen, sollte dies kein Problem darstellen und die Verkaufschancen deutlich erhöhen.

Die Praxis zeigt jedoch, dass Makler nicht immer mit den gleichen Gebühren arbeiten, was zur Folge hat, dass Ihre Immobilie von verschiedenen Anbietern zu unterschiedlichen Preisen auf den Markt kommt.
In diesem Fall wirkt sich das negativ auf den Verkauf aus Ihr Eigentum.

Tummers Invest arbeitet immer nach dem Prinzip „No Cure – No Pay“, was bedeutet, dass Ihnen nichts von uns gehört, wenn wir Ihr Haus nicht innerhalb der vereinbarten Frist verkaufen oder das Haus von Ihnen oder einem anderen Immobilienmakler verkauft wird.< /p>

In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne unsere Vertriebsmethoden und unsere Honorare.

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