Am 9. Juli 2018 hat eine Gesetzesänderung stattgefunden, die jeden, der eine Immobilie in Spanien besitzt und diese vermieten möchte, dazu verpflichtet, über eine Mieterlaubnis zu verfügen.
Die Bestimmungen bezüglich dieser Mietgenehmigung können je nach Provinz unterschiedlich sein. Da sich unser Büro jedoch in der Provinz Valencia befindet, beschränken wir uns auf die Bestimmungen der Comunidad Valencia.
Da es sich bei der Beantragung dieser Mietgenehmigung um eine recht komplexe und zeitaufwändige Angelegenheit handelt, bei der verschiedene Schritte unternommen werden müssen, nehmen wir Ihnen diese Arbeit gerne ab.
Die Beantragung und Erlangung der Mietgenehmigung Ihre eigene Registrierungsnummer, unser Büro muss im Besitz sein von:
- Kopie des Reisepasses
- NIE-Nummer kopieren
- Kopie der SUMA-Rechnung
- Kopie der Bewohnbarkeitserklärung (Declaration responsable de segunda ocupación). Sollten Sie nicht im Besitz dieser Bescheinigung sein, können wir dies für Sie organisieren.
- Kompatibilitätsbescheinigung der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet (certificado de compatabilidad urbanística alojamientos turísticos)
- Dieses Dokument kann auch von unserem Büro organisiert werden.
- Beschreibung der Immobilie, zusammen mit der Aufteilung und der Anzahl der vorhandenen Räume.
- Unterschriebene Vollmacht, die uns die Möglichkeit gibt, in Ihrem Namen die Mietgenehmigung und die Registrierungsnummer anzufordern.
Wenn Sie im Besitz der Mietgenehmigung und der Registrierungsnummer sind, erhalten Sie ein offizielles Schild mit dieser Nummer. Dieses Schild muss dann an Ihrem Haus in der Nähe Ihrer Haustür angebracht werden.
Außerdem müssen die Daten aller Ihrer Mieter künftig durch eine Online-Anmeldung an die örtliche Polizei weitergegeben werden.
Um einen Benutzernamen und Anmeldedaten für diese Datenbank zu erhalten, müssen Sie sich bei der örtlichen Polizeidienststelle melden, in der sich die Immobilie befindet.
Als Immobilieneigentümer in Spanien, der seine Immobilie vermietet, müssen Sie auch in Spanien alle 3 Monate eine Steuererklärung ausfüllen.
Mehr dazu unter dem Punkt STEUERERKLÄRUNG MIETEINKOMMEN.
Der Preis für die Beantragung der Mietgenehmigung und den Erhalt der Registrierungsnummer beträgt
299, — Euro (exkl. 21 % MwSt.) **
** Sollten für die Beantragung weitere Unterlagen erforderlich sein, etwa die Organisation einer Bewohnbarkeitserklärung, können zusätzliche Kosten anfallen. Dieser Betrag gilt für Immobilien in der Region Orihuela - Orihuela Costa.
Bei der Beantragung einer Mietgenehmigung und Registrierungsnummer in der Region Torrevieja ist eine zusätzliche Steuer in Höhe von 55 € zu entrichten.